Spende für Grün

Für den klimagerechten Aufbruch

Wir wollen München zur grünsten Metropole Europas machen. Das willst Du auch?
Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende!

65 Euro
für z.B. 100 Windräder am Infostand

150 Euro
für z.B. 30.000 erreichte Social-Media-Nutzer*innen

350 Euro
für z.B. Unterstützung einer Wahlkampf-veranstaltung

Ein politischer Wandel ist wichtig, um unsere Grüne Politik im gesamten Freistaat und in München erfolgreich umsetzen zu können: Klimaneutralität bis 2035, soziale Gerechtigkeit und sichere Arbeitsplätze – und nicht zuletzt die Stärkung unserer Demokratie.
Um engagierte, überzeugende und erfolgreiche politische Arbeit und Wahlkämpfe führen zu können, sind wir auf Deine Spende angewiesen. Jeder Euro zählt! Wir sagen schon jetzt DANKE!

Ab einer Spende in Höhe von 300,- Euro schicken wir Dir nach unserem Jahresabschluss unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zu. Für Spenden unter 300,- Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Nachweis per Kontoauszug.

Beachte bitte unsere allgemeinen Hinweise zu Spenden und Steuern sowie unseren Spendenkodex.

Wichtige Infos rund um deine Spende:

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG

Wie mache ich Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien bei der Steuer geltend?
Bei Mitgliedsbeiträgen oder Spenden bis zu 300 € (je Spende) reicht die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts aus. Im Verwendungszweck muss Spende oder Mitgliedsbeitrag angegeben sein. Nur bei einzelnen Spenden über 300 € ist eine Spendenbescheinigung für die Anerkennung erforderlich, bei Mitgliedsbeiträgen ist gar keine Bescheinigung erforderlich. Die Bescheinigungen müssen erst auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Zunächst genügt es also, die jeweiligen Beträge in der Steuererklärung anzugeben. Bei Einzelspenden von mehr als 300 € schicken wir Euch automatisch im Folgejahr eine Spendenbescheinigung zu.

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).

Beispiel 1:
Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.

Beispiel 2:
Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.

Beispiel 3:
Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.

Beispiel 4:
Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.

Staatliche Unterstützung für Spenden

Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR pro Person und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Cent pro Euro Zuwendung.

Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.