Die Grüne Stadtratsfraktion wird aufgefordert, mit zielgerichteten Anträgen in Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Akteuren im Stadtrat darauf hinzuwirken, dass das KVR (insbesondere die Standesämter und die Ausländerbehörde) der LH München die faktisch unüberwindbaren bürokratischen Hürden für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit PartnerInnen aus visumpflichtigen Ländern abbaut, die nicht aus der westlichen Hemisphäre stammen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf diejenigen Länder zu richten, in denen Menschen auf Grund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer sexuellen Identität usw. diskriminiert, verfolgt und kriminalisiert werden oder sogar von der Todesstrafe bedroht sind.
Die Rahmenbedingungen für das notwendige Maß an Bürokratie, das man den Menschen aus visumpflichtigen Ländern auferlegt, die sich mit MünchnerInnen verheiraten oder verpartnern möchten, soll in einer gewerteten Länderliste festgeschrieben werden; diese Länderliste kann sich zwar grob an der Liste der „sicheren“ Drittländer der Bundesregierung orientieren, aber diese Liste darf keineswegs unreflektiert übernommen werden. In Zweifelsfällen ist die kommunale Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu befragen.
Eheschließungen und Verpartnerungen sind durch das Personenstandsgesetz (§§ 11-17 PStG), die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) sowie §§ 1303/9 BGB geregelt. Einige dieser Regelungen sind Kann-Bestimmungen und lassen den Standesämtern einen gewissen Ermessensspielraum.