Bei Delegiertenwahlen zur Landesversammlung hat jeder Ortsverband das Recht, aus seinen Reihen eine/n Kandidatin/en zu wählen und der Stadtversammlung zur Wahl vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Delegierten der Ortsverbände müssen bis zum Freitag vor der Stadtversammlung, bei der die Delegiertenwahlen stattfinden, dem Stadtbüro gemeldet werden. Hat ein Ortsverband zu einer Landesversammlung der Stadtversammlung einen Mann vorgeschlagen, darf er für die Delegiertenwahl zur darauffolgenden Landesversammlung nur eine Frau vorschlagen.