Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich bei allen Unterkünften zur Unterbringung von geflüchteten Menschen (allen bereits stehenden sowie noch aufzustellenden) umgehend für die Bereitstellung von ausreichend (min. zwei Meter) hohen Trennwänden einzusetzen. Dies gilt für Festbauten ebenso wie für Unterkünfte in Leichtbauweise, wie auch ggf. Traglufthallen oder Zelte, sollten solche aufgestellt werden. Ggf. müssen hierzu erweiterte Brandschutzkonzepte erstellt werden, so dass durch den Einsatz nicht brennbarer Materialien, die Bereitstellung von Fluchtwegen und Brandmeldeanlagen, der Brandschutz nach wie vor gewährleistet ist.