Die Bundestagsfraktion der Grünen wird gebeten, schnellstmöglich eine Gesetzesinitiative dahin einzubringen, dass ab sofort mindestens die Hälfte der Straßenbaumittel des Bundes für den Bau von Rad- und Fußwegen an Bundesstraßen verwendet werden bis alle Bundesstraßen einen Rad- und Fußweg haben.
Für andere vielbefahrene Landstraßen möge sich die Bundestagsfraktion um eine zwingende bundesweite Regelung über die Verpflichtung zum Bau von Rad- und Fußwegen bemühen.