Die Münchner Grünen zeigen sich erfreut über den positiven Ausgang des Bürgerentscheid „Raus aus der Steinkohle“. Die Stadtvorsitzende Gudrun Lux: „Das ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz in München. Darüber hinaus haben die Münchnerinnen und Münchner aber auch ein klares Signal an die Jamaika-Verhandlungspartner geschickt, dass es mit dem Ausstieg aus der Kohleverbrennung endlich vorangehen muss.“
Fraktionsvize Dominik Krause hat in einem Antrag zur dringlichen Behandlung im nächsten Stadtratsplenum am 23.11. gefordert, jetzt rasch konkrete Ausstiegsszenarien für die durch den Bürgerentscheid auf 2023 terminierte Stilllegung des Kohleblocks im HKW München Nord vorzulegen.
„Das positive Ergebnis des Bürgerentscheids muss jetzt zügig durch konkrete Schritte umgesetzt werden. Dazu gibt es bereits vorbereitete Ergebnisse eines Prüfauftrags für die Errichtung einer Gas und Dampf-Anlage (GuD), die der Öffentlichkeit bisher vorenthalten werden.“
Krause fordert außerdem dafür zu sorgen, dass die Stadtwerke München ihrem Stilllegungsantrag an die Bundesnetzagentur konkrete Pläne für die Errichtung einer Ersatzanlage – eben dieser GuD -Anlage – zu Grunde legt. Er wies außerdem darauf hin, dass sich die Bundesnetzagentur keineswegs pauschal negativ zu einem Stilllegungsantrag für das Kohle-HKW verhalte.
Dominik Krause: „Uns liegt ein Schreiben des Präsidenten der Bundesnetzagentur an den Grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer vor, in dem eine Stilllegung bei Bereitstellung von mindestens gleichwertiger Ersatzleistung als ‚zumindest vertretbar‘ bezeichnet wird. Alles andere wäre ja auch im klimapolitischer Unsinn – warum sollte der Bund darauf bestehen, dass Energie aus Kohle gewonnen wird, wenn eine konkrete Alternative zur Verfügung steht? Wir fordern die Stadtwerke auf, jetzt unverzüglich mit den Planungen für eine GuD-Anlage am Standort Unterföhring zu beginnen – der dortige Bürgermeister hat seine Unterstützung dafür nochmals bekräftigt.“
Stadträtin und SWM-Aufsichtsrätin Sabine Krieger hat zudem angekündigt, eine Sondersitzung des Aufsichtsrates zu beantragen, um über die konkreten Konsequenzen aus dem Bürgerentscheid zu beraten.