§ 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefasst:
Alle Bewerber*innen haben das Recht auf eine angemessene Zeit zur Vorstellung. Bewerbungen als Delegierte müssen spätestens zu Beginn der Stadtversammlung beim Stadtvorstand oder dem Stadtbüro eingegangen sein. Die Redezeit wird auf Antrag des Präsidiums von der Stadtversammlung festgelegt und beträgt mindestens eine Minute je Bewerber*in.