Wir, Bündnis 90/Die Grünen KV München, begrüßen und unterstützen die Münchner Initiative für ein neues Bodenrecht und den bundesweiten Aufruf zur Grundsteuerreform (Grundsteuer zeitgemäß!)
Der Bundestag wird aufgefordert eine Reform des Bodenrechts über eine Enquete-Kommission auf den Weg zu bringen, damit leistungslose Steigerungen des Bodenwerts (über Freigrenzen hinaus) abgeschöpft und für Aufgaben der kommunalen und regionalen Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden können.
Bundesregierung und Bundestag werden zudem aufgefordert, bereits vor dem Ergebnis der oben genannten Enquete-Kommission und einer grundlegenden Bodenrechts-Reform, die – in Bezug auf die realitätsfernen Einheitswerte ohnehin verfassungswidrige – Grundsteuer als reine Bodenwertsteuer auszugestalten und deren Umlagefähigkeit auf die Mieter*innen (§ 2 BetrKV) zu streichen, die heute geltende Steuerfreiheit bei Verkauf einer erworbenen, nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien (ETW, Häuser, Gebäudeteile, Grundstücke etc.) – mit samt dem Bodenwertzuwachs – nach einer Spekulationsfrist für Private von nur 10 Jahren, abzuschaffen.
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, ab sofort eine noch aktivere, am Gemeinwohl orientierte Bodenpolitik zu betreiben. Für jetzige und künftige Aufgaben der Daseinvorsorge soll sie ihren Grundstücksbesitz halten und durch eine kluge Bodensvorratspolitik stetig vermehren.
Dazu soll die Stadt bestehende bodenrechtliche Instrumente, insbesondere gesetzliche bzw. satzungsmäßige Vorkaufsrechte und städtebauliche Verträge wie die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) konsequent anwenden und sich in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag und in Bündnissen mit anderen betroffenen Großstädten beim Bund für eine rasche Weiterentwicklung dieser Instrumente einsetzen.
Bodenspekulation muss verhindert und die Flächenbereitstellung für dringend erforderlichen (geförderten) Mietwohnungsbau und soziale Infrastruktur gewährleisten werden. Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, des Klimaschutzes und der lokalen/regionalen Landwirtschaft sind dabei zu berücksichtigen. Eine intensive und kontinuierliche Beteiligung der Bürgerschaft und der Eigentümer*innen an den Planungen ist dafür Voraussetzung.
Der Bundestag und der bayerische Landtag werden aufgefordert, mittels einer Gesetzesinitiative zu beschließen, dass die vom Bund und vom Land nicht mehr benötigten Grundstücke gemeinwohlorientiert eingesetzt und nicht mehr zum Höchstgebot wirtschaftlich verwertet werden dürfen. Bei Veräußerungen muss den Gemeinden ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.
Die Stadt München, der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland werden außerdem aufgefordert, öffentlichen Grundbesitz dauerhaft im öffentlichen Eigentum zu belassen und Dritten nur im Erbbaurecht zur Nutzung zu überlassen.