§ 6 Abs. 9 der Stadtverbandssatzung wird wie folgt neu gefasst:
Anträge an die Stadtversammlung müssen spätestens acht Tage vor der Stadtversammlung um 15 Uhr beim Stadtbüro eingegangen sein. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden als Initiativanträge behandelt: Sie können nur zu Beginn der Stadtversammlung von mindestens fünf Mitgliedern gemeinsam, dem Stadtvorstand, dem Ortsvorstände-Treffen, einem Ortsverband, dem Stadtteilpolitischen Forum (SPF), den anerkannten Arbeitskreisen, der GJM, sowie von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Stadtrat gestellt werden. Ein Initiativantrag wird behandelt, wenn sich die Mehrheit der Stadtversammlung für seine Behandlung ausspricht.