Urteil ändert nichts an der dramatischen Wohnungssituation Volksbegehren Mietenstopp unzulässig

Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof kommentieren die Münchner Stadtvorsitzende Gülseren Demirel und der grüne Landesvorsitzende Eike Hallitzky.

Münchner Stadtvorsitzende Gülseren Demirel:

„Für uns in München ist die Unzulässigkeit des Volksbegehrens eine Enttäuschung. Dass drei von neun Richter*innen einen anderen Standpunkt hatten, zeigt, wie uneindeutig die gesetzliche Auslegung ist. Die zahlreichen Unterschriften für das Volksbegehren Mietenstopp führen vor Augen, dass die Menschen kein ‚Weiter so‘ mehr akzeptieren. Die Münchner Grünen werden alles daran setzen, auf Bundesebene den Mieterschutz voranzubringen.“

Landesvorsitzender Eike Hallitzky:

„Wir bedauern das heutige Urteil. Damit wird den Bürger*innen und Bürgern Bayerns der Weg verbaut, durch ein Volksbegehren den Mietenanstieg in vielen Städten und Gemeinden Bayerns zu begrenzen. Jetzt liegt der Ball wieder im Spielfeld des Bayerischen Landtags, der kommunalen Parlamente und dem Bund. Denn das Urteil ändert nichts an der dramatischen Wohnungssituation in weiten Teilen Bayerns. Mieten sind in Städten und Ballungsräumen in den letzten zehn Jahren geradezu explodiert. Sie fressen den Großteil des Einkommens vieler Menschen auf.

Es braucht einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik, damit Wohnen endlich in ganz Bayern wieder bezahlbar wird. Dazu zählt eine Milliardenförderung des Mietwohnungsbaus, die Bindung von Sozialwohnungen auf 40 Jahre, die Förderung gemeinschaftlichen Wohnens sowie die verbilligte Abgabe von Landesgrundstücken für den sozialen Wohnungsbau. Nur mit entschlossenem Handeln gelingt der Kurswechsel hin zur gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik mit bezahlbaren Mieten.“