Die Landeshauptstadt München wird gebeten, bei der Prüfung von Freiflächengestaltungsplänen sorgfältig darauf zu achten, dass bei der Gestaltung von Freiflächen keine Schotterflächen vorgesehen werden, da dies den Vorgaben der Stadt, sich für die Artenvielfalt einzusetzen, widerspricht.
Die LHM wird außerdem gebeten zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Grundstückseigentümer über diesen Sachverhalt zu unterrichten und zu bitten, einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag für den Klima und Naturschutz zu leisten, schließlich hat die LHM den Klimanotstand ausgerufen und will bis 2030 klimaneutral sein.
Begründung:
In einigen Kommunen in Bayern und im Land Baden-Württenberg sind bereits Schottergärten verboten, da sie zahlreiche Nachteile haben. Sie bieten zu wenig Lebensraum für Insekten und Kleintiere, speichern zu viel Wärme und geben zu wenig Wasser in den Boden ab.
Damit werden die Bemühungen der Stadt München, eine größere Artenvielfalt in der Stadt zu schaffen bzw. zu erhalten, konterkariert.
Auffallend ist, dass gerade auf den öffentlichen bzw. halböffentlichen Flächen der Stadt und des Freistaates sowie auf Firmengrundstücken der Anteil von klima- und naturschädlichen Steinmaterial überhöht ist und unterbunden werden sollte.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Franziska Dobler
Ruth Gehling