Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern. Erhalt der bestehenden Erhaltungssatzungsgebiete und Neuerlass von Erhaltungssatzungsgebieten in der Maxvorstadt überprüfen.

Der BA Maxvorstadt fordert bei der anstehenden Überprüfung die bestehenden Erhaltungssatzungsgebiete „Maxvorstadt“ und „Georgen-/Zentnerstraße/Josephsplatz“ in unbefristete Erhaltungssatzgebiete umzuwandeln.
Zudem bittet der BA im Zuge der anstehenden Überprüfung um möglichen Neuerlass der folgenden Gebiete:
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Maxvorstadt“:
Das Erhaltungssatzungsgebiet tritt mit Ablauf vom 10.02.2022 außer Kraft und die turnusmäßige Untersuchung dazu erfolgt ab Mitte 2021. In diesem Zusammenhang würde eine Überprüfung des Straßenumgriffes Türkenstraße, Amalienstraße und Schellingstraße erfolgen Der BA Maxvorstadt bittet das Referates für Stadtplanung und Bauordnung die Straßenzüge Theresienstraße und Gabelsbergerstraße sowie die Schönfeldstraße in die Überprüfung aufzunehmen.

Erhaltungssatzungsgebiet „Georgen-/Zentnerstraße/Josephsplatz:
Das Erhaltungssatzungsgebiet tritt mit Ablauf vom 20.07.2022 außer Kraft. Für die turnusmäßige Untersuchung dazu bittet der BA Maxvorstadt die Gebiete südlich im Straßenumgriff Lothstraße, Hessstraße bis Luisenstraße in die Untersuchung aufzunehmen. Die Gebiete östlich und westlich des zu prüfenden Erhaltungssatzungsgebiets sind ebenfalls in die Prüfung aufzunehmen.
Begründung:
Die Maxvorstädter Bevölkerung fürchtet um ihre Wohnungen durch Aufteilung in Eigentumswohnung, durch Abriss und Neubau oder durch Luxussanierungen. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen kann nur durch die Einführung einer Erhaltungssatzung gestoppt werden, Luxussanierungen können ebenfalls durch das Instrument der Erhaltungssatzung begrenzt bzw. gestoppt werden. Durch die aktuell geplante Nachverdichtung und Neubauten droht eine Gentrifizierung und damit ist eine Verdrängung der derzeit dort Wohnenden absehbar. Diese Verdrängung muss für die hier lebenden Maxvorstädter gestoppt werden. Dies kann durch eine Milieuschutzsatzung nach §172 Abs.1 Satz1 Nr.2 BauGB verhindert werden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Martha Hipp
Florina Vilgertshofer
Sabine Thiele
Svenja Jarchow
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