Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstadt zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Wiederholt können Mieter ihre gestiegene Miete nicht mehr bezahlen oder müssen durch Abriss und Neubau ihre Wohnungen verlassen. Sie müssen die Stadt verlassen oder landen schlimmstenfalls in der Obdachlosigkeit.
Trotzdem stehen viele Wohnungen auch ganze Häuser leer. Das Haus in der Tengstraße 7 befindet sich im Besitz der Katholischen Kirche, auch dieses Haus steht seit vielen Jahren leer.
Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand in der Tengstraße 7 bekannt?
- Wurde der Leerstand bzw. die Zweckentfremdung in der Tengstraße 7 vom Amt für Wohnen und Migration genehmigt?
- Wenn ja, mit welcher Begründung?
- Wenn der Leerstand nicht genehmigt ist, wurde ein Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet bzw. Bußgeld erhoben?
Sollte dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand nicht bekannt sein, fordert der BA Maxvorstadt ein entsprechendes Zweckentfremdungsverfahren umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht länger entzogen wird.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Martha Hipp
Sabine Thiele
Sigrid Eck
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