Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser lange Zeit leer.
Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
Im Mehrfamilienhaus in der Augustenstr. 59 steht seit November 2021 die Etage im 2. OG leer.
Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand in der Augustenstr. 59 bekannt?
- Wurde der Leerstand bzw. die Zweckentfremdung in der Augustenstr. 59 vom Amt für Wohnen und Migration genehmigt?
Sollte dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand nicht bekannt sein, fordert der BA Maxvorstadt ein entsprechendes Zweckentfremdungsverfahren umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht länger entzogen wird.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne
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