Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser lange Zeit leer.
Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
Im denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus in der Schellingstraße 124 stehen seit Jahren viele Wohnungen leer, das Rückgebäude steht komplett leer.
Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand in der Schellingstraße 124 bekannt?
- Wurde der Leerstand bzw. die Zweckentfremdung in der Schellingstraße 124 vom Amt für Wohnen und Migration genehmigt?
- Wenn ja, mit welcher Begründung?
- Wenn der Leerstand nicht genehmigt ist, wurde ein Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet bzw. wird ein Bußgeld erhoben?
Sollte dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand nicht bekannt sein, fordert der BA Maxvorstadt ein entsprechendes Zweckentfremdungsverfahren bzw. Busgeldverfahren umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht länger entzogen wird.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Martha Hipp
Ruth Gehling
Sabine Thiele
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