Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser, jahrelang leer.
Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Diese Rechtslage kann jedoch durch Vorbescheid oder Bauantrag für viele Jahre umgangen werden.
Liegt der LBK ein Vorbescheid zur Baugenehmigung vor, hat dieser 3 Jahre Gültigkeit und auf Antrag ist eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre möglich. Liegt der LBK dann ein Bauantrag vor, ist dieser 4 Jahre gültig und kann ebenfalls auf Antrag um jeweils 2 Jahre verlängert werden.
So werden entmietete Häuser in der Maxvorstadt über viele Jahre dem Wohnungsmarkt entzogen.
Folgende Häuser sind ganz oder teilweise entmietet, stehen leer und sind beispielhaft für diese Praxis:
Schellingstraße 25 – 27
Zieblandstraße 5
Türkenstraße 66
Veterinärstraße 8
Adalbertstraße 25
Schönfeldstraße 14
Der BA Maxvorstadt bittet die LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum unternimmt die Stadt nichts gegen die Leerstände?
2. Welche Strategie verfolgt die Stadt, um mit diesen Leerständen umzugehen?
3. Gibt es Möglichkeiten, um regelmäßig die Leerstände zu überprüfen?
4. Ist es möglich, eine Zwischennutzung der leerstehenden Wohnungen vorzunehmen beispielsweise für Studierende oder Wohnungslose?
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Martha Hipp
Sigrid Eck
Ruth Gehling
Dr. Svenja Jarchow
Sabine Krieger
Sabine Thiele
Florina Vilgertshofer