Die Münchner GRÜNEN schließen sich der Empfehlung des RKU an, die Stufe 2 des Luftreinhalteplans zu aktivieren. Auch der Verwaltungsgerichtshof empfiehlt diese Variante. Das alternative streckenbezogene Fahrverbot entlang der Landshuter Allee hätte „erhöhten Ausweichverkehr“ auch in Wohngebiete innerhalb und außerhalb des Rings zur Folge.
Am kommenden Dienstag behandelt der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Vorlage des RKU zum weiteren Vorgehen in Sachen Luftreinhaltung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte ein Urteil verkündet, das die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst.
Das RKU empfiehlt die Stufe 2 des Luftreinhalteplans zu aktivieren. Das entspricht der gültigen Beschlusslage des Stadtrats. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat das in seinem Urteil aufgrund der schnelleren und praktikableren Umsetzung empfohlen.
Dazu sagt Svenja Jarchow, Vorsitzende der Münchner GRÜNEN und Vorsitzende im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt: „Fahrverbote sind Zumutungen, egal welcher Art. Zumutungen, die wir alle nicht wollen. Doch es ist unsere Aufgabe, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Saubere Luft zum Atmen ist ein Menschenrecht! Bedanken können wir uns alle bei der CSU, die das Thema Luftreinhaltung im Landtag jahrelang aktiv verschwiegen und bis zum Rechtsbruch verschleppt hat. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie die schlechte Luft zwingen uns jetzt zum Handeln.
Wir Grüne halten die Stufe 2 des zonalen Fahrverbots für die deutlich sinnvollere und verantwortungsbewusstere Entscheidung – im Sinne der Gesundheit der Menschen vor Ort. Das zonale Fahrverbot ist schnell wirksam, ohne neue Bürokratie zu realisieren und entspricht dem gesetzlichen Auftrag. Ein streckenbezogenes Fahrverbot entlang der Landshuter Allee würde einen deutlich erhöhten Ausweichverkehr durch die Wohnviertel verursachen, das ist nicht im Sinne der Anwohnenden. Das streckenbezogene Fahrverbot ist eine Mogelpackung voller Bürokratie und unnötig kompliziert.“
Die GRÜNEN München wollen die Nachteile eines streckenbezogenen Fahrverbots entlang der Landshuter Allee verhindern:
- Ein Schilderwald
Laut RKU müssten über 350 neue Schilder aufgestellt werden, was rund 75.000 Euro kostet und die Hinweise darauf dürften für die meisten Autofahrer*innen während der Fahrt schwer zu verstehen sein.
- Wertvolle Zeit geht verloren
Die streckenbezogene Variante würde eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern, sodass eine Umsetzung frühestens im Herbst erfolgen könnte.
- Gesundheit der Anwohnenden wird riskiert
Durch die spätere Umsetzung steht die streckenbezogene Variante im Widerspruch zur vom Gericht angemahnten Zügigkeit und wäre gesundheitspolitisch für die Anwohnenden der Landshuter Allee, der dreckigsten Straße in ganz Deutschland, nicht zumutbar.
- Sinnvolle Ausnahmen für Handwerk & Schichtdienstleistende entfallen
Entlang der beschriebenen Strecke müsste aus rechtlichen Gründen die Umweltzone aufgehoben werden, sodass die in Stufe 1 enthaltenen Ausnahmen für das Handwerk, Schichtdienstleistende und weitere entfallen würden.
- Erhöhter Ausweichverkehr in Wohngebieten
Dies wiederum hätte laut RKU einen „erhöhten Ausweichverkehr“ auch in Wohngebiete innerhalb und außerhalb des Rings zur Folge.
Insbesondere für die Stadtbezirke Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Maxvorstadt, Schwabing-West, Laim und Schwanthalerhöhe hätte das streckenbezogene Fahrverbot erhöhte Ausweichverkehre zur Folge. Hierzu gibt eine grüne Vorsitzende eines Münchner Bezirksausschusses stellvertretend Einblick.
Anna Hanusch, Vorsitzende im Bezirksausschuss 9 Neuhausen-Nymphenburg und Stadträtin, sagt: „Nachdem speziell Neuhauser*innen jahrelang die gesetzwidrige Überschreitung der Grenzwerte und die gesundheitsgefährdende Luftverschmutzung ertragen mussten, würde mit einer von einigen geforderten streckenbezogenen Lösung wieder unser Stadtteil ganz besonders belastet. Mehr Staus, mehr Unfälle, mehr Verspätungen des ÖPNV. Wir müssen offen darüber sprechen, was ein streckenbezogenes Fahrverbot konkret bedeutet: Erhöhter Ausweichverkehr in unseren Wohnvierteln. Autofahrer*innen verschwinden nicht einfach, sondern fahren woanders entlang. In unserem Bezirk bedeutet das: vermehrt kleinräumigere Umfahrungen über den Streckenzug „Rotkreuzplatz – Wendl-Dietrich-Straße – Wilhelm-Hale-Straße – Friedenheimer Brücke – Landsberger Straße“ mit bis zu 1.000 zusätzlichen Auto-Fahrten pro Tag. Auch innerhalb des Mittleren Rings (Dachauer Straße, Schleißheimer Straße, Landsberger Straße) rechnet das RKU mit zusätzlichen 500 bis 800 Auto-Fahrten jeden Tag. Neuhausen wäre zudem besonders von einem unnötigen Schilderwald betroffen. Das kostet Geld, Zeit und Nerven. Und die gesundheitspolitisch problematische Verzögerung der Umsetzung kommt noch hinzu.“
Das Aktivieren der Stufe 2 des Luftreinhalteplans sorgt für Ausweichverkehre, die vor allem den so genannten „dritten Ring“ betreffen. Der Vorteil: Die Autos fahren nicht kleinteilig durch die Wohngebiete.