Initiativanträge

§ 6 Abs. 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Bisher:
(9) Anträge an die Stadtversammlung müssen spätestens am Freitag vor der Stadtversammlung um 15 Uhr beim Stadtbüro eingegangen sein. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden nur behandelt, wenn sich die Stadtversammlung für ihre Behandlung ausspricht.

neu:
Anträge an die Stadtversammlung müssen spätestens am Freitag vor der Stadtversammlung um 15 Uhr beim Stadtbüro eingegangen sein. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden als Initiativanträge behandelt: Sie können nur zu Beginn der Stadtversammlung von mindestens fünf Mitgliedern gemeinsam, dem
Stadtvorstand, dem Ortsvorstände-Treffen, einem Ortsverband, dem Stadtteilpolitischen Forum (SPF), den anerkannten Arbeitskreisen, der GJM, sowie von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Stadtrat gestellt werden. Ein Initiativantrag wird behandelt, wenn sich die Mehrheit der Stadtversammlung für
seine Behandlung ausspricht.