Am 26. September nicht in München – oder keine Zeit, ins Wahllokal zu gehen? Dann kann man ganz einfach Briefwahl beantragen und schon vorher wählen. Wir zeigen, wie das geht.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl beantragen
Briefwahl kann auf unterschiedlichen Wegen beantragen werden. Wichtig ist: Die Unterlagen müssen bis spätestens 26. September um 18 Uhr (wenn also auch die Wahllokale schließen) beim Kreisverwaltungsreferat sein! Wer knapp dran ist für die Post, bringt die Unterlagen am besten persönlich zu einem der folgenden Briefkästen:
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 und 19
- Rathaus, Marienplatz 8
- Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33
- Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
- Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56
Antrag im Internet
Unter diesem Link kann die Briefwahl online beantragt werden. Das geht bis 22. September um 11 Uhr. Die Briefwahlunterlagen kommen dann per Post.
Formular auf der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung hat auf der Rückseite ein Formular für die Briefwahl. Das muss ausgefüllt und unterschrieben ans Wahlamt zurückgeschickt werden. Es kann bis zum 5. September dauern, bis alle Wahlbenachrichtigungen versendet sind. Auch hier kommen die Briefwahlunterlagen per Post.
E-Mail
Auch per E-Mail (briefwahl.kvr@muenchen.de) kann Briefwahl beantragt werden. Das KVR braucht persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) und die Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt.
Wichtig: Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse (zum Beispiel Urlaubsort im Ausland) geschickt werden sollen, muss die Adresse zusätzlich angegeben werden.
Briefwahlunterlagen abholen: Die Briefwahlunterlagen können auch abgeholt werden. Zum Nachweis braucht das KVR allerdings entweder die Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis oder Reisepass. So kann direkt vor Ort gewählt werden oder daheim. Das ist im KVR jetzt schon möglich und in den Bezirksinspektionen (siehe Liste oben) ab dem 6. September. Um die Wahlunterlagen abzuholen, muss kein Termin ausgemacht werden.
Vollmacht geben
Es kann auch eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Dazu ist eine spezielle Vollmacht nötig. Ein Betreuerausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht reichen nicht aus. Entweder, man schreibt eine eigene Vollmacht oder füllt die „Vollmacht zum Abholen“ auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Die Person muss beim Abholen die Vollmacht und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem darf sie für höchstens vier Personen eine Vollmacht haben. Unbedingt an die Unterschrift denken, die im Original sein muss. Deshalb können Briefwahlunterlagen in diesem Fall nicht im Internet oder per E-Mail anfordert werden.
Die Formalitäten sind in den Unterlagen und auf den Seiten des Wahlamts dargestellt.
Wählen aus dem Ausland
Auch aus dem Ausland kann per Briefwahl gewählt werden. Dann muss der Umschlag allerdings ausreichend frankiert werden. Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland sollten per Luftpost versendet werden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire). Wer innerhalb Deutschlands per Briefwahl gewählt, muss nicht frankieren.
Wie wird gewählt?
Jede*r hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der*die Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt; mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Letztere bestimmt über die Sitzverteilung im Bundestag.
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