Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser lange Zeit leer. Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
Der Zustand des Mehrfamilienhauses in der Steinheilstr. 1 lässt darauf schließen, dass die Wohnungen im Haus seit längerem unbewohnt sind. Dem BA ist bekannt, dass es sich vom Erdgeschoss bis einschließlich Obergeschoss nicht um Wohnraum handelt. Bei den Einheiten im vierten Stock des Hauses handelt es sich jedoch um Wohnraum. Angeblich finden aktuell Bauarbeiten im Obergeschoss statt, davon ist jedoch seit Monaten nichts zu sehen. Das gesamte Gebäude steht demnach seit über zwei Jahren leer, von einem ‚zügigen Umbau‘ kann hier also nicht die Rede sein. Bauarbeiten am Gebäude sind nicht zu beobachten.
Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar.
Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Informationen liegen dem Amt für Wohnen und Migration zu den Umbau – &
Sanierungsmaßnahmen vor?
Mit welcher Begründung dauern die Umbau- & Renovierungsarbeiten am Gebäude bereits mehr als 2 Jahre?
Sieht das Amt für Wohnen und Migration aufgrund der vorliegenden Informationen eine
Zweckentfremdung durch Leerstand?
Sollten sich aus der Beantwortung der obenstehenden Fragen ergeben, dass eine Zweckentfremdung vorliegt, so fordert der BA Maxvorstadt ein entsprechendes
Zweckentfremdungsverfahren umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht länger entzogen wird.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Florina Vilgertshofer
Martha Hipp