Bebauungsplan Nymphenburger Str. 1

Der BA 3 fordert die Landeshauptstadt München auf, folgende Fragen zur Nymphenburger Str. 16 zu beantworten:
1) Welche Gespräche wurden zur zukünftigen Nutzung des Grundstücks bisher mit dem Freistaat geführt?
2) Welche Bebauung sieht der derzeitige Bebauungsplan des Geländes vor?
3) Inwiefern ist eine Änderung des Bebauungsplans angedacht? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
4) Hat der Freistaat Interesse geäußert, den Bebauungsplan zu ändern?
5) Hat die LHM ein Interesse an einer Änderung des Bebauungsplans zugunsten einer Ermöglichung von Wohnungsbau?
6) Welche Prüfschritte werden derzeit von der LHM vorgenommen? Wie ist der diesbezügliche Zeitplan?

Begründung:
An der Nymphenburger Str. 16 ist derzeit das Landgericht untergebracht. Dieses wird im Jahr 2024 in den Neubau am Leonrodplatz umziehen. Somit steht das Grundstück in absehbarer Zeit leer. Das Grundstück gehört dem Freistaat, der Bebauungsplan obliegt aber der Stadt. Um eine zeitnahe Weiternutzung dieses großen Areals mitten in München zu ermöglichen und die Chance für eine Wohnbebauung in einer sehr angespannten Wohnungslage zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Planung unabdingbar.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ruth Gehling
Svenja Jarchow

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